Die folgenden Informationen richten sich insbesondere an Sie als Eltern. 


Für gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre keine ambulante Kurz- oder Langzeittherapie stattgefunden hat.

Bitte denken Sie daran, jedes Quartal die Versichertenkarte Ihres Kindes mitzubringen bzw. sie Ihrem Kind mitzugeben.


Für privat Versicherte

Da die Verträge der privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich sind, sollten Sie sich im Vorfeld direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft über Ihren Tarif informieren bzw. die genauen Bedingungen in Ihrem Vertrag nachlesen. Oft sind die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen sowie die Höhe der übernommenen Kosten beschränkt. Auch die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich auch hier vorab, da die Regelungen individuell unterschiedlich sein können.


Für Selbstzahler

Es steht Ihnen frei, die Therapiesitzungen selbst zu bezahlen. Die Stundenhonorare orientieren sich an der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ/GOP).